AGB
AGB
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Burkhard Dietrich handelnd unter der Firmenbezeichnung reelr (nachfolgend „reelr“) und dem Vertragspartner. Dies gilt auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wird. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB von reelr. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil. Eine Ausnahme gilt dann, wenn reelr der Geltung ausdrücklich zustimmt.
Die AGBs gelten ergänzend zu den jeweiligen abgeschlossenen Verträgen zwischen den Parteien. Bei Widersprüchen zwischen den vertraglichen Regelungen und den Regelungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Regelungen aus den abgeschlossenen Verträgen.
§ 2 Gegenstand
Reelr ist als Unternehmen für Leistungen im Bereich Online-Marketing, Visualisierung, Content Creation, der Betreuung von Social Media Kanälen sowie Beratung tätig und bietet dem Vertragspartner verschiedene Tätigkeiten in diesem Bereich an. Der Schwerpunkt von reelr liegt in der Produktion von hochauflösenden und qualitativ hochwertigen (Image-) Videos und Bildern, insbesondere im Bereich Social Media. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den abgeschlossenen Verträgen.
Ergänzungen des Leistungsumfanges bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag zwischen reelr und dem Vertragspartner kommt mit beiderseitiger Vertragsunterzeichnung oder Bestätigung in Textform zustande. Bei den abgeschlossenen Verträgen (Content Creation, Videoproduktion, etc.) handelt es sich um Werkverträge gemäß § 631 BGB. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien richten sich daher nach §§ 631ff. BGB.
Bei den von reelr angebotenen Marketingleistung und der Betreuung der Social-Media-Kanäle handelt es sich um Dienstleistungen. Hierauf finden die §§ 611ff. BGB Anwendung.
§ 4 Vergütung
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträgen. Bei Vertragsschluss wird hierbei eine erste Anzahlung von 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Nach der Abnahme durch den Vertragspartner werden die restlichen 50 % der vereinbarten Vergütung fällig.
§ 5 Kündigung / Laufzeit
Bei Werkvertragsleistungen:
Macht der Vertragspartner von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S.1 BGB gebrauch, kann reelr als pauschale Vergütung 15 % der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn mit der Ausführung der vertraglichen Verpflichtung nicht begonnen wurde. Wurde jedoch bereits mit den Arbeiten begonnen, sind 80 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Dem Vertragspartner bleibt es vorbehalten, den Gegenbeweis zu führen, dass die ersparten Aufwendungen sowie der anderweitige, gegebenenfalls unterlassene, Erwerb von reelr über den pauschalen 20 % liegen.
Unberührt hiervon bleibt den Parteien das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Bei Dienstleistungen:
Die Laufzeit der Dienstleistungen von reelr richtet sich nach den Bestimmungen aus den jeweils abgeschlossenen Verträgen.
Sollte der Dienstvertrag unbefristet, d.h. ohne zeitliche Beschränkung, abgeschlossen worden sein, kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang bei reelr.
Sollte in dem abgeschlossenen Vertrag eine feste Vertragslaufzeit (bspw. 3 Monate oder bis September) vereinbart worden sein, kann ein solcher Vertrag nicht ordentlich gekündigt werden. Das Recht einer außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Haftung und Schadensersatz
(1)
Reelr haftet nur für solche Schäden, die auf eine schuldhafte Verletzung ihrer wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) aus dem Vertrag zurückzuführen sind, oder für die ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt oder aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie wesentliche Nebenpflichten, deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährden kann. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2)
Für Schäden, die reelr durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht, sowie für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz haftet UPM summenmäßig unbeschränkt. Bei einem Verstoß gegen Kardinalspflichten ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden beschränkt.
(3)
Etwaige Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb der ersten zwölf Monate, beginnend ab Abnahme – außer bei arglistigem Verschweigen des Mangels, sonstigem vorsätzlichen Verhalten oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie – geltend gemacht werden.
(4)
Sofern reelr von dem Vertragspartner hinsichtlich des Inhalts und/oder der Gestaltung der Videos Vorgaben erhält und reelr diese Vorgaben entsprechend umsetzt, entfällt eine Haftung seitens reelr. Dies gilt insbesondere für Verletzungen von Schutzrechten Dritter. Der Vertragspartner stellt reelr von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber reelr aufgrund einer Verletzung – vorsätzlich oder fahrlässig – ihrer Rechte aufgrund der Vorgaben des Vertragspartners geltend machen. Diese Verpflichtung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung, die aufgrund einer Rechtsverletzung bei reelr anfallen.
§ 7 Leistungsverzögerungen
Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen sowie die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Vertragspartners berechtigen reelr, den Erfüllungsanspruch des Vertragspartners zu einem späteren Zeitpunkt zu befriedigen. Der Erfüllungsanspruch des Vertragspartners verlängert sich um die Dauer der Behinderung oder des Verzugs um eine angemessene Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen reelr mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.
§ 8 Rechte an den Arbeitsergebnissen / Freihaltung durch den Vertragspartner
(1)
Reelr ist berechtigt, geschützte Marken, Logos, Namen oder sonstigen geschäftliche Kennzeichen des Vertragspartners sowie die eigenen Leistungen oder Teile davon als Referenz für ihre eigene Leistung und zu Werbezwecken zu nutzen; dies gilt auch über den Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages hinaus.
(2)
Reelr räumt dem Vertragspartner mit vollständiger Bezahlung an allen auf Grundlage der Einzelverträge erbrachten Leistungen (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“), die für den Vertragspartner individuell erzeugt werden, das ausschließliche Nutzungsrecht ein. Außerdem überträgt und tritt reelr mit vollständiger Bezahlung unwiderruflich an den Vertragspartner alle Rechte, Rechtstitel und Nutzungsrechte jedweder Art an entstandenen individuellen Arbeitsergebnissen ab. Reelr ist nicht berechtigt irgendeinen Gebrauch von den individuellen Arbeitsergebnissen zu machen, sofern dies nicht ausdrücklich durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 6 Abs. 1) oder aufgrund anderer vertraglicher Absprachen gestattet wird. Individuell ist ein Arbeitsergebnis, das ausschließlich und erstmals für den Vertragspartner erstellt wurde.
(3)
An sonstigen Arbeitsergebnissen räumt reelr dem Vertragspartner mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.
§ 9 Vertraulichkeit / Datenschutz
(1)
Im Rahmen der Vertrags- und Geschäftsbeziehung werden die Parteien wechselseitig unternehmens- und geschäftsbezogene Informationen austauschen, die vertraulicher Natur sind. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle zur Kenntnis gelangten Daten und Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, auch soweit sie nicht ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden, es sei denn, dass diese Daten oder sonstigen Informationen im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs bereits zulässigerweise bekannt geworden sind.
(2)
Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten und personenbezogene Daten nur zu dem Zweck dieses Rahmenvertrages zu erheben, zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen
§ 10 Sonstige Bestimmungen, Salvatorische Klausel
Der Vertragspartner kann gegen Forderungen von reelr nur aufrechnen, soweit seine eigenen Forderungen ebenfalls aus demselben Vertrag herrühren und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte des Vertragspartners sind generell ausgeschlossen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind dem Vertragspartner in Textform bekannt zu geben. Sie gelten als von dem Vertragspartner genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich seinen Widerspruch erklärt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die gänzliche oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Dies gilt ebenso für etwaige Regelungslücken in den Geschäftsbedingungen.
Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist Hamburg. Als Gerichtsstand wird Hamburg vereinbart, soweit dem keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.